Allgemeine Geschäftsbedingungen der TrainingsWerft
Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)
1. Allgemeines
1.1 Allen Leistungen der TrainingsWerft - Verantwortlicher: Mark Kienast (im folgenden TrainingsWerft genannt) -liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung (schriftlich, wie mündlich) anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden schon jetzt widersprochen. Änderungen und Ergänzungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die TrainingsWerft und im Zweifel nur für den Einzelfall. Anderslautende Bedingungen - soweit sie nicht schriftlich vereinbart werden - gelten nicht.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
1.4 Soweit einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Persönliche Daten
2.1 Der Kunde (im folgenden Auftraggeber genannt) ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden.
2.2 Die gewonnenen Testergebnisse, angefertigten Protokolle und Auswertungen dürfen durch die TrainingsWerft und die Trainer verwendet werden.
2.3 Ansonsten verpflichtet sich die TrainingsWerft zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten.
3. Leistungsdiagnostik
3.1 Die Leistungsdiagnostik findet nach Terminvereinbarung als Labortest in den von der TrainingsWerft dafür genutzten Räumen statt. Hierfür sind das Laufband oder das Radergometer vorgesehen. Andere Geräte nach Absprache. Auf Wunsch des Auftraggebers kann diese Diagnostik auch als Feldtest im Freien durchgeführt werden.
3.2 Die Testprotokolle richten sich nach den individuellen Voraussetzungen und den Zielen des Auftraggebers, die vor dem Test mittels Sportanamnesebogen ermittelt werden.
3.3 Die Testergebnisse und Auswertungen werden entweder unmittelbar nach dem Test ausgegeben und besprochen oder per Post bzw. E-Mail an den Auftraggeber versandt.
4. Trainingsplanung
4.1 Für die Trainingsplanung ist ein Trainingsvertrag zu unterzeichnen, der den Inhalt und die Laufzeit der Planung definiert. Mit der Unterzeichnung des Vertrages versichert der Auftraggeber zusätzlich seine vollkommene Gesundheit und Belastbarkeit.
4.2 Die Vergütung der Trainingsplanung ist stufenförmig angelegt und verbilligt sich mit zunehmender Planungsdauer. Es existieren 3 Tarifzeiträume:
- 1 bis 3 Monate
- 4 bis 6 Monate
- ab 7 Monaten
Die Tarife sind der Internetseite der TrainingsWerft (www.trainingswerft.com) zu entnehmen. Auf Anfrage werden die Preislisten auch zugesandt.
4.3 Eine Stornierung eines bestehenden Trainingsabkommens muss 4 Wochen im Voraus schriftlich per Post oder E-Mail der TrainingsWerft vorliegen. Wird der Vertrag vor dem Ende seiner Laufzeit gekündigt, entsteht eine Ausgleichsforderung in Höhe der Hälfte des noch zu zahlenden Betrages.
4.4 Die monatlichen Raten sind jeweils bis zum 1. eines Monats unter Angabe der Kundennummer auf das Konto der
TrainingsWerft zu überwiesen, sofern die Trainingsplanung mit dem 1.Tag des Kalendermonats beginnt. Beginnt die Trainingsplanung an einem anderen Tag im Monat, ist dieser Kalendertag auch in den Folgemonaten der Stichtag für den Zahlungseingang.
4.5 Für eine Verlängerung der Trainingsplanung über ein bereits abgeschlossenes Trainingsabkommen hinaus ist der Abschluss eines neuen Trainingsabkommens notwendig. Für die Zeiträume der Trainingsplanung gelten dann wieder die ausgeschriebenen Tarife.
4.6 Die Trainingspläne werden dem Trainierenden wöchentlich per E-Mail zugesendet.
4.7 Bei der Ausgabe von Schwimmplänen setzt die TrainingsWerft die Kenntnis der Übungsausführung voraus. Andernfalls wird die Buchung von persönlichen Schwimmstunden empfohlen.
5. Personal Training und Gruppentraining
5.1 Das Personal Training oder Gruppentraining findet nach Terminvereinbarung an den ausgeschriebenen Trainingsorten statt.
5.2 In den Leistungen und Preisen der TrainingsWerft sind Leistungen externer Trainingsstätten (z.B. Eintrittspreise und Regeln für öffentliche Schwimmbäder, etc.) nicht inbegriffen und vom Kunden gesondert zu bezahlen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der externen Trainingsstätten sind zu berücksichtigen und zu befolgen.
5.3 Eintrittskosten für Trainer zu öffentlichen Trainingsstätten sind im Preis nicht inbegriffen und werden gesondert berechnet.
6. Kurse, Workshops, Seminare
6.1 Kurse, Workshops und Seminare, im nachfolgenden Veranstaltungen genannt, werden durch die TrainingsWerft oder einem Vertreter der TrainingsWerft an den angegebenen Orten abgehalten.
6.2. Anmeldungen zu den Veranstaltungen der TrainingsWerft sind ausschließlich in Schriftform zu tätigen und werden von der TrainingsWerft schriftlich bestätigt.
6.3. Rechtswirksam wird diese Anmeldung jedoch erst bei rechtzeitigem Eingang der Teilnehmergebühr auf dem genannten Konto der TrainingsWerft.
6.4. Stornierungen von Veranstaltungen sind grundsätzlich möglich. Je nach Zeitpunkt der Stornierung, fallen für den Zurücktretenden folgende Kosten an:
- Bei einer Stornierung bis 28 Tage vor Anmeldefrist ist ein kostenloser Rücktritt möglich.
- Bei einer Stornierung von 27 -14 Tage vor Anmeldefrist behalten wir uns vor, einen Ausfallbetrag in Höhe von 50% der Veranstaltungsgebühr zu erheben.
- Bei einer Stornierung von 13 Tagen bis zum Veranstaltungstermin ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
6.5 Sollte eine Veranstaltung aufgrund einer nicht erreichten Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden können, verpflichtet sich die TrainingsWerft den vollen Teilnehmerbeitrag zurück zu zahlen.
7. Vergütung
7.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den für die entsprechenden Leistungen festgelegten Preise der aktuellen
Preisliste, sofern keine gesonderten Vereinbarungen der Vertragspartner bestehen. Die Preisliste ist auf der Internetseite der TrainingsWerft einzusehen. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen eines von beiden Vertragspartnern bestätigten Angebotes.
7.2 Die Vergütung erfolgt im Voraus in bar oder per Überweisung auf das Konto der TrainingsWerft und ist im Zweifel sofort fällig.
7.3 Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich und wird sofort ausgegeben bzw. schriftlich per Post oder E-Mail an den Auftraggeber versandt.
8. Vorschuss
8.1 Die TrainingsWerft ist berechtigt, für bereits entstandene oder voraussichtlich entstehende Kosten einen
Vorschuss zu verlangen.
8.2 Zahlt der Auftraggeber den geforderten Vorschuss nach Fälligkeit nicht, ist die TrainingsWerft berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
9. Stornierungen
9.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren. Die TrainingsWerft ist auf jeden Fall berechtigt,
Erstattung für die von ihr bereits getätigten Aufwendungen, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, zu verlangen. Für die Stornierung ist ein pauschalisiertes Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15% der Vergütung der entsprechenden Leistung durch den Auftraggeber zu zahlen, sofern für die jeweilige Leistung keine konkreten Rücktrittsbestimmungen bestehen (so z.B. Stornierung eines Trainingsabkommens unter 4.3 und Stornierung von Kursen, Workshops und Seminaren unter 6.4 ).
10. Pflichten des Auftraggebers
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur wahrheitsgetreuen Beantwortung aller für die Erfüllung des Auftrages
notwendigen Fragen.
10.2 Der Auftraggeber versichert mit dem Zustandekommen eines Vertrages, dass er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist. Gesundheitliche Einschränkungen sind der TrainingsWerft unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Die TrainingsWerft behält sich vor, Aufträge auf Grund eines zu hohen Gesundheitsrisikos abzuweisen, bzw. während der Abwicklung abzubrechen.
Die Leistungsangebote der TrainingsWerft setzen Gesundheit und Sporttauglichkeit voraus. Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, oder treten diese während der Inanspruchnahme einer Leistung auf (z.B. während einer Leistungsdiagnostik), verpflichtet sich der Auftraggeber zur unmittelbaren und unaufgeforderten Inkenntnissetzung der Einschränkungen bzw. Umstände gegenüber der TrainingsWerft oder deren Vertreter.
Bei der Ausarbeitung von Trainingsplänen betont die TrainingsWerft, dass es sich bei der Ausgabe lediglich um Vorschläge handelt, wie der Auftraggeber sein Training gestalten kann. Die Ausarbeitung der Pläne erfolgt durch die TrainingsWerft nach bestem Wissen und Gewissen. Die Umsetzung der Pläne entzieht sich der Kontrolle der TrainingsWerft. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Training sofort zu unterbrechen, wenn es zu gesundheitlichen Problemen wie z.B. Erkrankungen, Überlastungen, Unverträglichkeiten oder ähnlichem kommt, und die TrainingsWerft unverzüglich davon zu unterrichten. Nur so können die Pläne angepasst werden.
11. Haftung
Die Haftung der TrainingsWerft einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen bei Veranstaltungen oder allen sonstigen Leistungen, beispielsweise Trainingsplanung und Leistungsdiagnostik, richtet sich nach den folgenden Maßgaben:
11.1 Schadensersatzansprüche gegenüber der TrainingsWerft, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen infolge von Pflichtverletzungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind auf Fälle grober Pflichtverletzung und Vorsatz beschränkt, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.
11.2. Eine Haftung in Folge höherer Gewalt (z.B. Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, Unwetter, Unterbrechung der Stromversorgung usw.) sowie sonstige Ursachen, die nicht von der TrainingsWerft zu vertreten oder trotz Wahrnehmung ordnungsgemäßer Sorgfalt nicht zu verhindern sind, ist ausgeschlossen.
12. Versicherungsschutz
12.1 Die TrainingsWerft versichert nicht gegen die mit den Leistungen (Leistungsdiagnostik, Trainingsplanung, etc.)
verbundenen Risiken. Es wird der Abschluss einer Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung durch den Auftraggeber empfohlen.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Bis zur Erfüllung aller auch künftigen oder bedingten Forderungen gegen den Auftraggeber bleibt die Ware oder
erbrachte Leistung Eigentum der TrainingsWerft. Für bereits übergebene bzw. erbrachte Leistungen behält die
TrainingsWerft das Eigentum an selbigen, bis die Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung vollständig unanfechtbar getilgt sind.
14. Datenschutz
14.1 Die erfassten Daten des Auftraggebers dienen ausschließlich der Erstellung der Trainingspläne sowie der Abwicklung
der geschäftlichen Vorgänge. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte findet nicht statt. Sie können nur von den mit der Betreuung befassten Trainern der TrainingsWerft eingesehen werden. Alle Personendaten, die die TrainingsWerft über Vertragspartner erhält, darunter auch alle Angaben der Anamnesebögen, dienen einer optimalen Betreuung und werden nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten, die die TrainingsWerft aus Trainings- oder Testprotokollen erhält, dürfen zu statistischen Auswertungen verwendet werden, können aber nicht in Verbindung mit dem Namen des Vertragspartners gebracht werden.
15. Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der TrainingsWerft, einschließlich Scheck- und
Wechselverbindlichkeiten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.






